Kapitalverlust per Ende 2022? Das neue Aktienrecht zwingt dich zur eingeschränkten Revision (auch wenn du sonst auf eine Revision verzichtet hast).
Start-ups verzichten in den ersten Jahren ihrer Geschäftstätigkeit häufig auf eine Revisionsstelle. Dies ist grundsätzlich zulässig, sofern die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 10 Vollzeitstellen aufweist und sämtliche Aktionäre auf eine Revision verzichten (sog. Opting-out). Das neue Aktienrecht verpflichtet nun aber auch Gesellschaften mit Opting-out, die letzte Jahresrechnung einer eingeschränkten Revision durch einen zugelassenen Revisor zu unterziehen, sofern diese einen Kapitalverlust ausweist (Art. 725a OR).